In Madagaskar erheben neun bäuerliche und zivilgesellschaftliche Organisationen ihre Stimme und mahnen zu größerer Offenheit und Verantwortung bei den derzeitigen Verhandlungen über ein Wirtschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Inselstaat. Nach ihrer Wahrnehmung nähert sich die letzte Verhandlungsrunde ihrem Abschluss, ohne dass jene Menschen angemessen angehört wurden, deren Lebensgrundlagen unmittelbar betroffen sind. In einem gemeinsamen Schreiben wandten sich die Organisationen am 9. Juni an den Botschafter der Europäischen Union sowie an den Landwirtschaftsminister und baten um Transparenz und Rechenschaft.
Die geplanten Abkommen sollen die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und mehreren afrikanischen Staaten, darunter Madagaskar, ordnen und vertiefen. Doch viele Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft beklagen, dass wichtige Informationen den bäuerlichen Gemeinschaften bislang vorenthalten wurden. Dies weckt die Sorge, dass Entscheidungen von großer Tragweite ohne ausreichende Beteiligung der Betroffenen getroffen werden.
"Die Putsch-Regierung hatte gegenüber der GenZ, aber auch den Kirchen, wiederholt erklärt, Entscheidung,. die diese Regierung bis zu Neuwahlen trifft, transparent zu machen." (Kommentar Gulbins)
Besonders aufmerksam verfolgen die Organisationen die Diskussion um das internationale Übereinkommen UPOV 91*. Nach ihrer Einschätzung könnte dessen erzwungene Übernahme das traditionelle Recht der Bäuerinnen und Bauern einschränken, Saatgut zu bewahren, weiterzuentwickeln und untereinander auszutauschen. Gerade in einem Land, dessen Ernährungssicherheit in hohem Maße von kleinbäuerlicher Landwirtschaft getragen wird, berührt diese Frage grundlegende Aspekte der Bewahrung der Schöpfung, der Menschenwürde und des Rechts auf Nahrung.
Zo Randriamaro, Vorsitzende der Organisation CRAAD OI, betont die besondere Verantwortung der staatlichen Stellen. Wer im Namen des Volkes Verpflichtungen eingehe, müsse darüber Rechenschaft ablegen und das Gemeinwohl in den Mittelpunkt stellen. Dies gelte insbesondere für Entscheidungen, die das Saatgut betreffen, das für viele Familien die Grundlage ihres Lebens und ihrer Zukunft bilde.
Das Bündnis der Organisationen fordert daher, den Wortlaut des Kapitels über Saatgut vor einer möglichen Unterzeichnung öffentlich zugänglich zu machen. Nur ein offener und ehrlicher Dialog könne dazu beitragen, Vertrauen zu schaffen und Entscheidungen zu fördern, die dem Wohl aller dienen.
Die Delegation der Europäischen Union verweist ihrerseits darauf, dass der Schutz von Pflanzensorten Rechtssicherheit für Züchter schaffen und zugleich den Zugang zu verbesserten, widerstandsfähigen und den örtlichen Gegebenheiten angepassten Sorten erleichtern solle. Zudem sehe das Abkommen Möglichkeiten vor, nationale Regelungen zu berücksichtigen, damit Landwirte Saatgut unter bestimmten Bedingungen weiterhin für den eigenen Betrieb aufbewahren und nutzen können.
*UPOV 91 [Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen] ist ein internationales Übereinkommen aus dem Jahr 1991, das die geistigen Eigentumsrechte an Saatgut stärkt. Es schränkt die Möglichkeit der Bauern ein, ihr Saatgut frei aufzubewahren und wieder auszusäen.
Das Sekretariat von UPOV wird administrativ von der Weltorganisation für geistiges Eigentum unterstützt (Stichwort TRIPS-Abkommen)